G7 Stärkung der Suchtprävention in Sachsen-Anhalt

Status:
geändert angenommen

Die SPD Sachsen-Anhalt soll sich dafür stark machen, dass Suchprävention in allen
Landkreisen und kreisfreien Städten Pflichtaufgabe und dass die
Suchtpräventionsförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt überarbeitet wird.
Diese Überarbeitung sollte enthalten:
– In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 150 000 Einwohnern ist
die Förderung einer zweiten Fachstelle möglich.
– Unabhängig von der Anzahl der Fachstellen können in Landkreisen und
kreisfreien Städten mit mehr als 150 000 Einwohnern Fachkräfte im Umfang
von insgesamt höchstens bis zu 3,0 Vollzeitäquivalenten gefördert werden.
Für die dritte Vollzeitstelle muss ein besonderer Bedarf durch die Träger
nachgewiesen werden.
– Die Zuwendung wird in Form eines Festbetrages gewährt, die Höhe des
Betrages soll neu berechnet und die Teuerungen der letzten Jahre
berücksichtigt werden.
Dabei darf der grundsätzliche Festbetrag die Höhe von 25.500 Euro nicht
unterschreiten.
– Eine Vollfinanzierung soll bei Härtefällen möglich sein, diese Härtefälle sollen
in der Förderrichtlinie festgelegt werden.

Begründung:

Sachsen-Anhalt ist ein Flächenbundesland mit langen Wegen und einer
ungleichverteilten Bevölkerung.
Für die wenigen Fachstellen für Suchprävention ist das gerade in den Landkreisen
ein Problem, welches die Wirksamkeit ihrer Arbeit mindert.
Zusätzlich zu dem ungleichen Verhältnis Fachstelle zu Bevölkerung (1:200.000).
Durch die Förderung einer zweiten Vollzeitstelle ab 150.000 Einwohner*innen
würden vor allem Landkreise profitieren, die weite Wege und eine verhältnismäßige
große Bevölkerung haben.
Darunter zählen die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Börde, Salzlandkreis, Saalekreis
und der Burgenlandkreis.
Eine mögliche dritte Vollzeitstelle kann in bevölkerungsreichen Kommunen mit
großem Bedarf, gerade in Brennpunktvierteln, die Wirksamkeit der Suchtprävention
stärken.
Die Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Suchtprävention soll für
ein Mindestmaß an Vorsorge sorgen.
Gerade durch die Erweiterung der Suchtverhalten bei Medienkonsum, subtile
Formen des Onlineglückspiels, Essstörungen oder dass sich stark ausbreitende
Chrystal-Meth machen eine Verpflichtung notwendig.
Konsument*innen werden jünger und bei Medienkonsum fehlt vielen Eltern das
Problembewusstsein.
Bisher ist nur Suchtberatung eine Pflichtaufgabe, was aber zu spät ansetzt.
Das Ziel muss sein, Sucht zu verhindern und potenzielle Opfer zu schützen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
geändert angenommen ÄG7-1 1f. Streichung „dass Suchprävention in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Pflichtaufgabe und“ Änderungsantrag (PDF)
unbehandelt ÄG7-2 1 Hinzufügen oberhalb: Während Süchte schwer zu bekämpfen sind und wir daher den Ausbau von Fachpersonal fordern, gibt es einfache Wege und Vorbilder, um das Auftreten von bestimmten Süchten zu reduzieren. So hatten umfassende Werbe- und Sponsoringverbote für Tabakerzeugnisse einen 14 prozentigen Rückgang von Verkäufen über 6 Jahre nach Inkrafttreten zur Folge. Während eine besondere Kennzeichnung und ein Werbeverbot für Tabak heutzutage selbstverständlich sind, wird Alkohol, wenn auch nicht in der Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen, als unproblematisch beworben. Laut einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung vom März 2023 ist ein umfassendes Werbeverbot für alle alkoholischen Erzeugnisse mit 59% durchaus Mehrheitsfähig. Jedoch wird nicht nur Alkohol unproblematisch betrachtet, sondern auch Glücksspiel in verschiedenen Formen, sowie Sportwetten werden vor allem für ein jüngeres Publikum, als schneller Weg reich zu werden, immer beliebter. Groß beworben auf Werbeanzeigen vor einem Millionenpublikum im Fußballstadion, sind diese Formen von Glücksspiel normalisiert in der Gesellschaft. Wir fordern daher, nach dem Vorbild und Erfolg vom Werbeverbot für Tabak ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot von:
  • Spirituosen
  • Glücksspiel
  • Sportwetten
Zu diesem Zweck ist eine Anpassung des Glücksspielstaatsvertrages notwendig, wofür sich die SPD Sachsen-Anhalt einsetzen soll. Vorbild für eine politische Bekämpfung von Glücksspiel und Sportwetten kann die Initiative des bremischen Innensenators Ulrich Mäurer sein. Gerade in unserer Zeit, zu der das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung mehr als angespannt ist, kann selbst eine kleine Reduzierung von Suchtbezogener Krankheit zu einer Entlastung führen.
Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Die SPD Sachsen-Anhalt soll sich dafür stark machen, dass das Landes Sachsen-Anhalt in allen
Landkreisen und kreisfreien Städten Suchprävention anbietet und dass die Suchtpräventionsförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt überarbeitet wird.
Diese Überarbeitung sollte enthalten:
– In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 150 000 Einwohnern ist
die Förderung einer zweiten Fachstelle möglich.
– Unabhängig von der Anzahl der Fachstellen können in Landkreisen und
kreisfreien Städten mit mehr als 150 000 Einwohnern Fachkräfte im Umfang
von insgesamt höchstens bis zu 3,0 Vollzeitäquivalenten gefördert werden.
Für die dritte Vollzeitstelle muss ein besonderer Bedarf durch die Träger
nachgewiesen werden.
– Die Zuwendung wird in Form eines Festbetrages gewährt, die Höhe des
Betrages soll neu berechnet und die Teuerungen der letzten Jahre
berücksichtigt werden.
Dabei darf der grundsätzliche Festbetrag die Höhe von 25.500 Euro nicht
unterschreiten.
– Eine Vollfinanzierung soll bei Härtefällen möglich sein, diese Härtefälle sollen
in der Förderrichtlinie festgelegt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: