Einführung des TV Stud JETZT oder NIE! Und nein, das ist kein Fernsehsender für Studierende. Es geht dabei um den Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten ([Studentische)] Angestellte i.d.R. im Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L), Studentische Hilfskräfte/Assistent*innen, Wissenschaftliche Hilfskräfte/Assistent*innen, Tutor*innen: Gemeinsame Bezeichnung: Studentische Beschäftigte) Leider fehlen hier genaue Beschäftigungszahlen. Das Statistische Bundesamt geht von 136.879 in 2020 (44.034 wissenschaftliche, 87.278 studentische und 5.567 sonstige Hilfskräfte) (2021c: 18; 31) aus. Doch es besteht eine große Dunkelziffer, die Beschäftigenzahlen dürften deutlich höher sein.
Die studierenden Beschäftigten in Sachsen-Anhalt leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Hochschulbetrieb. Sie unterstützen Lehrende, forschen, assistieren in Laboren und tragen zur reibungslosen Organisation des Studienbetriebs bei. Trotz ihrer wichtigen Rolle sind sie oft mit prekären Arbeitsbedingungen konfrontiert, die ihre finanzielle Sicherheit und ihre akademische Entwicklung beeinträchtigen. Zentrale Probleme sind dabei: Ausnahme von einem Tarifvertrag (große Beschäftigtengruppe ohne TV im öffentlichen Dienst); Unmittelbare und mittelbare Ausnahme von der gesetzlichen Mitbestimmung und die Überwiegende Ausnahme vom Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf Basis des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes(WissZeitVG § 6)
Daher brauchen wir jetzt den TV Stud! Mit diesem Tarifvertrag möchten wir die Arbeitsbedingungen der studierenden Beschäftigten verbessern, faire Löhne gewährleisten und eine gerechte Entlohnung für ihre wertvolle Arbeit sicherstellen. Ziel ist es hierbei nicht, dass die SPD in die Tarifautonomien der Gewerkschaften eingreift, sondern aktiv den politischen Kampf der Studierenden und der Gewerkschaften unterstützt. Dies ist im Rahmen der selbstauferlegte Blockade durch den Arbeitgeber*innenverband/Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) möglich, da die Gewerkschaften nicht direkt mit den Ländern, sondern mit dieser Tarifrunde verhandeln, in welcher auch Mitglieder der SPD sind. Doch die SPD kann und muss hier auch auf gesetzgeberischer Ebene tätig werden. In Berlin ist ein Tarifvertrag seit den 1980er Jahren bereits Realität, also wieso nicht auch in Sachsen-Anhalt. Also heißt es: lernen von der großen Schwester!
Doch was braucht es hier konkret? Wir als Jusos können als Gewerkschaftsmitglieder die Forderungen mitgestalten und politisch auch teilweise umsetzen. Doch letztendlich bleibt es Aufgabe der Gewerkschaften und der Tarifkommissionen, diese Arbeit zu übernehmen! Im Folgenden werden konkrete Forderungen und mögliche Wege der Umsetzung erläutert. Alle erwähnten Zahlen beziehen sich dabei auf die Studie “Jung, Akademisch, Prekär” (repräsentative Befragung von 11.000 studentisch Beschäftigten Hilfskräften)
1. Einführung des TV Studs
Deswegen fordern wir die Einführung eines Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte (TV Studs) in Sachsen-Anhalt, der ihre Arbeitsbedingungen regelt und faire Löhne gewährleistet.
Der TV Studs sollte die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Sozialleistungen und den Mindestlohn für studierende Beschäftigte festlegen. Durch den Tarifvertrag können wir einheitliche Standards schaffen, die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellen und die prekäre Beschäftigungssituation vieler Studierender verbessern.
2. Fairer Lohn
Wir fordern einen fairen Mindestvergütung für studierende Beschäftigte, der ihnen ein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht und eine angemessene Bezahlung für ihre Arbeit gewährleistet. Doch wieso höhere und regelmäßig steigende Löhne? 77,8% der Studentischen Beschäftigten gelten mit weniger als 1.250€ monatlichem Gesamteinkommen als
armutsgefährdet. Berlin zeigt: Wo ein Tarifvertrag gilt, ist die soziale Lage besser. Der Lohn macht knapp 40% des Gesamteinkommens aus und ist für die Meisten die Haupteinnahmequelle. Der oft einzige Grund für Lohnerhöhungen ist ein steigender Mindestlohn – von den regelmäßigen Lohnsteigerungen des TV-L sind wir aktuell ausgeschlossen.
Dieser Mindestlohn sollte regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, um den steigenden finanziellen Belastungen der Studierenden gerecht zu werden.
3. Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche
Es ist wichtig, klare Richtlinien für die Arbeitszeiten der studierenden Beschäftigten festzulegen, um Überlastung und Burnout vorzubeugen. Wir fordern angemessene Urlaubsansprüche, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr eigenes Studium und ihre Erholung zu konzentrieren. Vor allem braucht es eine Mindestvertragslaufzeit, doch wieso ist diese so wichtig? Die Vertragslaufzeit liegt im Durchschnitt (ohne Berlin) bei 5,7 Monaten – wir sind aber durchschnittlich 20,2 Monate beschäftigt und schließen in der Zeit etwa 4,6 Arbeitsverträge
mit der Hochschule/Forschungseinrichtung. Eine Mindestvertragslaufzeiten bedeutet mehr Planungssicherheit und weniger Abhängigkeit von Vorgesetzten; je länger die Verträge, desto eher werden Arbeitnehmer*innenrechte wie Urlaub eingehalten. In Berlin (i.d.R. 24 Monate) und Hessen (i.d.R. 6 Monate) gibt es bereits Mindestvertragslaufzeiten. In weiteren Bundesländern wird aufgrund des Drucks der TVStud-Initiativen über eine Einführung politisch debattiert. Wir brauchen in Sachsen-Anhalt eine Mindestvertragslaufzeit von durchschnittlich mindestens 24 Monaten!
4. Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Wir fordern gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen. Der TV Studs sollte Diskriminierung aktiv entgegenwirken und die Chancengleichheit für alle studierenden Beschäftigten fördern. Aktiv müssen dabei insbesondere auch FINTA*-Personen berücksichtigt werden.
5. Partizipation der Studierenden
Wir fordern die Einbindung der Studierendenvertretungen und Gewerkschaften bei der Gestaltung des TV Studs, um sicherzustellen, dass die Interessen der studierenden Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. Daher braucht es gezielte gesetzgeberische und tarifliche Regelungen, um Mitbestimmung zu gewährleisten. In Deutschland haben alle Arbeitnehmer*innen das Recht, einen Betriebs-/Personalrat zu wählen – aber studentische Beschäftigte sind in vielen Bundesländern ganz oder teilweise von der Mitbestimmung ausgeschlossen. Nur in Berlin gibt es eigene studentische Personalräte. Wo die Arbeitsbedingungen durch Personalvertretungen kontrolliert werden, werden Arbeitnehmer*innenrechte häufiger eingehalten. Daher braucht es, ähnlich wie in Berlin, studentische Personalräte!
Fazit:
Daher bleiben unsere Kernforderungen:
- Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
- Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten
- Mitbestimmung durch studentische Personalräte
- Übergeordnetes Ziel: Wir verbessern die soziale Lage von hunderttausenden Studierenden (nicht nur derer, welche an einer Hochschule arbeiten!) und holen langfristig Arbeitskämpfe an die Hochschulen.
Erfolgt mündlich.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
ÄB16-1 | 73 | Ersetze „durchschnittlich mindestens 24 Monaten“ durch „mindestens 6 Monaten“ | Änderungsantrag (PDF) | ||
ÄB16-2 | 94 | Ersetze „24“ durch „6“ | Änderungsantrag (PDF) |
Einführung des TV Stud JETZT oder NIE! Und nein, das ist kein Fernsehsender für Studierende. Es geht dabei um den Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten ([Studentische)] Angestellte i.d.R. im Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L), Studentische Hilfskräfte/Assistent*innen, Wissenschaftliche Hilfskräfte/Assistent*innen, Tutor*innen: Gemeinsame Bezeichnung: Studentische Beschäftigte) Leider fehlen hier genaue Beschäftigungszahlen. Das Statistische Bundesamt geht von 136.879 in 2020 (44.034 wissenschaftliche, 87.278 studentische und 5.567 sonstige Hilfskräfte) (2021c: 18; 31) aus. Doch es besteht eine große Dunkelziffer, die Beschäftigenzahlen dürften deutlich höher sein.
Die studierenden Beschäftigten in Sachsen-Anhalt leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Hochschulbetrieb. Sie unterstützen Lehrende, forschen, assistieren in Laboren und tragen zur reibungslosen Organisation des Studienbetriebs bei. Trotz ihrer wichtigen Rolle sind sie oft mit prekären Arbeitsbedingungen konfrontiert, die ihre finanzielle Sicherheit und ihre akademische Entwicklung beeinträchtigen. Zentrale Probleme sind dabei: Ausnahme von einem Tarifvertrag (große Beschäftigtengruppe ohne TV im öffentlichen Dienst); Unmittelbare und mittelbare Ausnahme von der gesetzlichen Mitbestimmung und die Überwiegende Ausnahme vom Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf Basis des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes(WissZeitVG § 6)
Daher brauchen wir jetzt den TV Stud! Mit diesem Tarifvertrag möchten wir die Arbeitsbedingungen der studierenden Beschäftigten verbessern, faire Löhne gewährleisten und eine gerechte Entlohnung für ihre wertvolle Arbeit sicherstellen. Ziel ist es hierbei nicht, dass die SPD in die Tarifautonomien der Gewerkschaften eingreift, sondern aktiv den politischen Kampf der Studierenden und der Gewerkschaften unterstützt. Dies ist im Rahmen der selbstauferlegte Blockade durch den Arbeitgeber*innenverband/Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) möglich, da die Gewerkschaften nicht direkt mit den Ländern, sondern mit dieser Tarifrunde verhandeln, in welcher auch Mitglieder der SPD sind. Doch die SPD kann und muss hier auch auf gesetzgeberischer Ebene tätig werden. In Berlin ist ein Tarifvertrag seit den 1980er Jahren bereits Realität, also wieso nicht auch in Sachsen-Anhalt. Also heißt es: lernen von der großen Schwester!
Doch was braucht es hier konkret? Wir als Jusos können als Gewerkschaftsmitglieder die Forderungen mitgestalten und politisch auch teilweise umsetzen. Doch letztendlich bleibt es Aufgabe der Gewerkschaften und der Tarifkommissionen, diese Arbeit zu übernehmen! Im Folgenden werden konkrete Forderungen und mögliche Wege der Umsetzung erläutert. Alle erwähnten Zahlen beziehen sich dabei auf die Studie “Jung, Akademisch, Prekär” (repräsentative Befragung von 11.000 studentisch Beschäftigten Hilfskräften)
1. Einführung des TV Studs
Deswegen fordern wir die Einführung eines Tarifvertrags für studentisch Beschäftigte (TV Studs) in Sachsen-Anhalt, der ihre Arbeitsbedingungen regelt und faire Löhne gewährleistet.
Der TV Studs sollte die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Sozialleistungen und den Mindestlohn für studierende Beschäftigte festlegen. Durch den Tarifvertrag können wir einheitliche Standards schaffen, die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellen und die prekäre Beschäftigungssituation vieler Studierender verbessern.
2. Fairer Lohn
Wir fordern einen fairen Mindestvergütung für studierende Beschäftigte, der ihnen ein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht und eine angemessene Bezahlung für ihre Arbeit gewährleistet. Doch wieso höhere und regelmäßig steigende Löhne? 77,8% der Studentischen Beschäftigten gelten mit weniger als 1.250€ monatlichem Gesamteinkommen als
armutsgefährdet. Berlin zeigt: Wo ein Tarifvertrag gilt, ist die soziale Lage besser. Der Lohn macht knapp 40% des Gesamteinkommens aus und ist für die Meisten die Haupteinnahmequelle. Der oft einzige Grund für Lohnerhöhungen ist ein steigender Mindestlohn – von den regelmäßigen Lohnsteigerungen des TV-L sind wir aktuell ausgeschlossen.
Dieser Mindestlohn sollte regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, um den steigenden finanziellen Belastungen der Studierenden gerecht zu werden.
3. Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche
Es ist wichtig, klare Richtlinien für die Arbeitszeiten der studierenden Beschäftigten festzulegen, um Überlastung und Burnout vorzubeugen. Wir fordern angemessene Urlaubsansprüche, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr eigenes Studium und ihre Erholung zu konzentrieren. Vor allem braucht es eine Mindestvertragslaufzeit, doch wieso ist diese so wichtig? Die Vertragslaufzeit liegt im Durchschnitt (ohne Berlin) bei 5,7 Monaten – wir sind aber durchschnittlich 20,2 Monate beschäftigt und schließen in der Zeit etwa 4,6 Arbeitsverträge
mit der Hochschule/Forschungseinrichtung. Eine Mindestvertragslaufzeiten bedeutet mehr Planungssicherheit und weniger Abhängigkeit von Vorgesetzten; je länger die Verträge, desto eher werden Arbeitnehmer*innenrechte wie Urlaub eingehalten. In Berlin (i.d.R. 24 Monate) und Hessen (i.d.R. 6 Monate) gibt es bereits Mindestvertragslaufzeiten. In weiteren Bundesländern wird aufgrund des Drucks der TVStud-Initiativen über eine Einführung politisch debattiert. Wir brauchen in Sachsen-Anhalt eine Mindestvertragslaufzeit von durchschnittlich mindestens 24 Monaten!
4. Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Wir fordern gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen. Der TV Studs sollte Diskriminierung aktiv entgegenwirken und die Chancengleichheit für alle studierenden Beschäftigten fördern. Aktiv müssen dabei insbesondere auch FINTA*-Personen berücksichtigt werden.
5. Partizipation der Studierenden
Wir fordern die Einbindung der Studierendenvertretungen und Gewerkschaften bei der Gestaltung des TV Studs, um sicherzustellen, dass die Interessen der studierenden Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. Daher braucht es gezielte gesetzgeberische und tarifliche Regelungen, um Mitbestimmung zu gewährleisten. In Deutschland haben alle Arbeitnehmer*innen das Recht, einen Betriebs-/Personalrat zu wählen – aber studentische Beschäftigte sind in vielen Bundesländern ganz oder teilweise von der Mitbestimmung ausgeschlossen. Nur in Berlin gibt es eigene studentische Personalräte. Wo die Arbeitsbedingungen durch Personalvertretungen kontrolliert werden, werden Arbeitnehmer*innenrechte häufiger eingehalten. Daher braucht es, ähnlich wie in Berlin, studentische Personalräte!
Fazit:
Daher bleiben unsere Kernforderungen:
- Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
- Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten
- Mitbestimmung durch studentische Personalräte
- Übergeordnetes Ziel: Wir verbessern die soziale Lage von hunderttausenden Studierenden (nicht nur derer, welche an einer Hochschule arbeiten!) und holen langfristig Arbeitskämpfe an die Hochschulen.