In der deutschen Weiterbildungsbranche gibt es aktuell geschätzt 691.000 Beschäftigte – darunter 530.000 Lehrende. In fast keiner anderen Branche in Deutschland ist der Anteil Beschäftigter mit einem Normalarbeitsverhältnis so gering wie in der Weiterbildung. Mit geschätzten 190.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträgt deren Anteil gerade einmal 28 Prozent. Dagegen arbeiten 393.000 Personen als Honorarlehrkräfte. Im Teilbereich der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern SGB II/III, liegt der Anteil der Honorarlehrkräfte bei ca. 50 Prozent bzw. bei ca. 32-35.000 Personen.
Honorarlehrkräfte sind verpflichtet, unter anderem Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen (siehe Sozialgesetzbuch VI § 2, Satz 1: „Versicherungspflichtig sind selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen“). Dennoch kommen viele der Honorarlehrkräfte dieser gesetzlichen Pflichtleistung nicht umfänglich nach, weil sie allein schon vom gezahlten Honorar in diesem Bildungssektor allein nicht leben können. Honorare in Höhe von 20-30 Euro pro Unterrichtseinheit liegen inzwischen weit unterhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, die Honorarlehrkräfte z.B. für möglichen horrenden Rentenbeitragsnachzahlungen auch und insbesondere vor Renteneintritt zu schützen, ist es neben einem gesetzlich festgeschriebenen Mindesthonorar, zwingend notwendig, dass deutlich mehr Statusfeststellungen vorgenommen werden.
Die Jusos Halle fordern dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit sowie weitere Finanzgeber von Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichten, regelmäßig, z. B. zweimal im Jahr, ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei allen Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsträgern sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, runtergebrochen in alle Regionen, über den Einsatz der freiberuflich Tätigen auf Scheinselbständigkeit durchzuführen und ggf. Verstöße zu ahnden.
Erfolgt mündlich.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
angenommen | ÄB15-1 | 21 | Streichung „Halle“ | Änderungsantrag (PDF) |
In der deutschen Weiterbildungsbranche gibt es aktuell geschätzt 691.000 Beschäftigte – darunter 530.000 Lehrende. In fast keiner anderen Branche in Deutschland ist der Anteil Beschäftigter mit einem Normalarbeitsverhältnis so gering wie in der Weiterbildung. Mit geschätzten 190.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträgt deren Anteil gerade einmal 28 Prozent. Dagegen arbeiten 393.000 Personen als Honorarlehrkräfte. Im Teilbereich der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern SGB II/III, liegt der Anteil der Honorarlehrkräfte bei ca. 50 Prozent bzw. bei ca. 32-35.000 Personen.
Honorarlehrkräfte sind verpflichtet, unter anderem Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen (siehe Sozialgesetzbuch VI § 2, Satz 1: „Versicherungspflichtig sind selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen“). Dennoch kommen viele der Honorarlehrkräfte dieser gesetzlichen Pflichtleistung nicht umfänglich nach, weil sie allein schon vom gezahlten Honorar in diesem Bildungssektor allein nicht leben können. Honorare in Höhe von 20-30 Euro pro Unterrichtseinheit liegen inzwischen weit unterhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, die Honorarlehrkräfte z.B. für möglichen horrenden Rentenbeitragsnachzahlungen auch und insbesondere vor Renteneintritt zu schützen, ist es neben einem gesetzlich festgeschriebenen Mindesthonorar, zwingend notwendig, dass deutlich mehr Statusfeststellungen vorgenommen werden.
Die Jusos fordern dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit sowie weitere Finanzgeber von Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichten, regelmäßig, z. B. zweimal im Jahr, ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei allen Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsträgern sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, runtergebrochen in alle Regionen, über den Einsatz der freiberuflich Tätigen auf Scheinselbständigkeit durchzuführen und ggf. Verstöße zu ahnden.