Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Satz 1 des § 11 II des Organisationsstatuts der SPD soll wie folgt geändert werden:
„In den Funktionen und Mandaten der Partei dürfen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Männer mit mindestens 40%, maximal aber 60% vertreten sein.“
Die bisherige Fassung des Organisationsstatus hält an einer starren Dualität zwischen Männern und Frauen fest und zwingt bei Quotierungen auf positive Fassungen, die eine klare Benennung der zu fördernden Gruppen verlangen.
Im Anbetracht von Trans-, non-binären und intergeschlechtlichen Identitäten ist dabei eine integrative positive Formulierung zunehmend schwer und zwingt dabei diese Menschen in ein binäres System. Das ist unnötig und widerspricht dem erklärten und primären Ziel der Quotierungsregelung, die Dominanz eines Geschlechts
Um dies zu ermöglichen, soll im Organisationsstatut ermöglicht werden, den Anteil von (Cis-) männlichen Mitgliedern in einem Gremium zu beschränken und so eine klarere Handhabe und bruchlosere Formulierung zu bekommen.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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geändert angenommen | ÄO3-1 | 3-4 | Ersetzen der Zeilen 3 und 4 durch: „In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen mit mindestens 50% vertreten sein. Die anderen 50% der zu besetzenden Funktions- und Mandatsträger*innenposten stehen allen Geschlechtern offen.” | Änderungsantrag (PDF) |
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Satz 1 des § 11 II des Organisationsstatuts der SPD soll wie folgt geändert werden:
„In den Funktionen und Mandaten der Partei dürfen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Männer mit maximal 50% vertreten sein.“