B13 Nachhaltige Beschäftigungsbedingungen an Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation einzusetzen

Status:
angenommen

Vertreter*innen der Kostenträger*innen führen mit den Dachverbänden der beruflichen Rehabilitationseinrichtungen Preisverhandlungen. Aus diesen Verhandlungen heraus werden Kostensätze für die nächsten Jahre vereinbart. Hier ist es sehr oft ein großes Problem, das keine adäquaten Finanzierungsabsicherungen für die Einrichtungen ausgehandelt wurden. Von den feststehenden Kostensätzen sind sämtliche Kosten zu bestreiten, also neben laufenden Personal- und Sachkosten, nicht eingeplante Zusatzkosten (aktuell z.B. durch Corona; durch den Anstieg der Energiekosten), die Neubeschaffungen von lern- und arbeitsunterstützender Materialien, erforderliche Sanierungskosten der Bildungseinrichtungen etc.. Deshalb ist die Personaldecke häufig ausgesprochen dünn, sodass teilweise nicht mal Krankheitsvertretungen zur Verfügung stehen. Hieraus ergeben sich negative Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen an BBW sowie BFW, die die Sozialpartner schon seit Jahren anprangern und immer wieder klare Forderungen stellen, welche zu wichtigen Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen sowie finanziellen Rahmenbedingungen der Bildungseinrichtungen beitragen können.

Die jetzigen Eingruppierungsregelungen, sowohl für des pädagogischen Personal unter der Rubrik “Ausbilder*innen“, wie auch der Mitarbeiter*innen der „Besonderen Hilfen“ stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Anforderungen bei der Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen. Vergleicht man die berufliche Rehabilitation mit der allgemeinen und beruflichen Schulbildung, liegen die Gehaltsunterschiede oftmals über 1.000 Euro pro Monat.

Vom pädagogisch tätigen Personal wird vor Einstellung der Nachweis über eine rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung von den Kostenträgern verlangt, die im ersten Schritt einen Weiterbildungsumfang von 320 Stunden beinhaltet und jährlichen im Umfang von 32 Stunden aufgefrischt werden muss. Eine Entsendung und Mitarbeit in den zuständigen Prüfungsausschüssen der jeweiligen Kammern ist selbstverständlich. Die Bundesagentur für Arbeit und auch die Rentenversicherungsträger erwarten von den Einrichtungen eine umfangreiche Dokumentation über die gesamte Laufzeit der Maßnahme mit einem regelmäßigen Austausch von BBW und BFW und den Kostenträger*innen über jeden einzelnen Rehabilitanden. Somit ist das ausbildende pädagogische Personal an BBW und BFW auf keinen Fall mit klassischen Ausbildern*innen gleichzusetzen.

 

Die berufliche Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland ist ein wichtiger Pfeiler des Sozialstaates. Nach § 51 des Sozialgesetzbuches SGB IX sind für die berufliche Rehabilitation ausdrücklich die Berufsbildungswerke (BBW) und die Berufsförderungswerke (BFW) benannt. Die Finanzierung der Bildungsmaßnahmen an BBW erfolgt zu einhundert Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), bei den BFW durch die BA, die Rentenversicherungsträger sowie die Berufsgenossenschaften.

BBW für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss und BFW für Erwachsene garantieren mit ihrer bundesweiten Infrastruktur die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Benachteiligungen und Behinderungen/Beeinträchtigungen. Sie bieten anerkannte Ausbildungsgänge für verschiedene Berufe mit anschließender Prüfung vor den zuständigen Kammern an. Die beruflichen Rehabilitationseinrichtungen haben hierbei den Auftrag, Menschen mit Benachteiligung durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung zukünftig im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit haben diese Einrichtungen eine besondere gesellschaftspolitische Funktion im Rahmen einer gelingenden Inklusionsstrategie der Bundesrepublik Deutschland. Um ihre gesellschaftliche Funktion und Bedeutung für die Zukunft sicherzustellen, bedarf es besserer sowie nachhaltiger Beschäftigungsbedingungen.

Daher fordern wir:

eine langfristige organisatorische sowie finanzielle Absicherung der Einrichtungen aufgrund der gesellschaftspolitischen Bedeutung für eine langfristige Inklusion.

eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigen an BBW und BFW, hier insbesondere auf der Grundlage sich verändernder Anforderungen in Bezug auf den Anstieg der Behinderungsgrade der zugewiesenen Teilnehmer*innen.

Aufgrund der immer höheren Anforderungen, die mit den Rehabilitationsanforderungen einhergehen und der damit verbundenen nötigen Qualifikation und Ausstattung der Rehabilitationseinrichtungen, darf letztendlich nicht der Preis der Reha-Maßnahmen das ausschlaggebende Kriterium für den Zuschlag an Rehabilitationsmaßnahmen für die Einrichtungen sein, sondern die Qualität der Bildungsmaßnahme muss im Mittelpunkt stehen. Das gilt insbesondere für die BBW. Für die BFW bedarf es angemessenere Kostensätze zu Erhalt eines kontinuierlichen betrieblichen Ablaufes, um einerseits teilnehmer*innenbedingte Schwankungen abzufedern, andererseits adäquat auf besondere Anforderungen in laufenden Arbeitsprozessen reagieren zu können.

Ein Preisdumping im Sinne von Einsparungsmaßnahmen der Kostenträger wird letztendlich auf dem Rücken der Mitarbeitenden ausgetragen, so z.B. mit schlechter Entlohnung, befristeten, Teilzeit- und Honorarverträgen etc. Deshalb müssen zur Sicherung des Personals in den beruflichen Rehabilitationseinrichtungen im Sinne der Fachkräftebindung Befristungen abgebaut sowie Teilzeit- in Vollzeitarbeitsplätze, soweit gewünscht, umgewandelt werden. Teilzeitarbeitsplätze sind dann grundsätzlich zu verhindern, wenn die Personalpolitik ausschließlich darauf abzielt, dass Stellen nur halb besetzt werden, um Finanzmittel zu sparen.

Die Vergabe von Finanzmitteln an berufliche Rehabilitationseinrichtungen muss an die Anwendung und Einhaltung von einheitlichen Tarifverträgen mit einer klaren Orientierung an den TVöD Bund unter dem Aspekt der zunehmenden Schwierigkeit geeignetes Personal zu finden, gekoppelt werden. Hierzu gehören einheitliche Standards für die Eingruppierung der Beschäftigten, insbesondere des pädagogischen Personals, vergleichbar mit der Eingruppierung von Rehabilitationspädagog*innen an berufsbildenden Schulen mit gleichzeitiger Anerkennung sowie Anrechnung verpflichtender Zusatzqualifizierungen bei der Arbeit an Rehabilitationseinrichtungen. Des Weiteren fordert ver.di eine Festschreibung von gleichwertigen Mindesthonoraren beim Einsatz von Honorarlehrkräften.

Um einen immer stärkeren Fachkräftemangel entgegenzutreten, sind BBW und BFW zusätzlich aufgerufen, bessere sowie attraktivere Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten zu schaffen. Hierzu gehören u.a. ein Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebot für das gesamte Personal, bessere Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensgestaltung sowie den Ausbau und die Verstätigung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Text des Beschlusses:

Vertreter*innen der Kostenträger*innen führen mit den Dachverbänden der beruflichen Rehabilitationseinrichtungen Preisverhandlungen. Aus diesen Verhandlungen heraus werden Kostensätze für die nächsten Jahre vereinbart. Hier ist es sehr oft ein großes Problem, das keine adäquaten Finanzierungsabsicherungen für die Einrichtungen ausgehandelt wurden. Von den feststehenden Kostensätzen sind sämtliche Kosten zu bestreiten, also neben laufenden Personal- und Sachkosten, nicht eingeplante Zusatzkosten (aktuell z.B. durch Corona; durch den Anstieg der Energiekosten), die Neubeschaffungen von lern- und arbeitsunterstützender Materialien, erforderliche Sanierungskosten der Bildungseinrichtungen etc.. Deshalb ist die Personaldecke häufig ausgesprochen dünn, sodass teilweise nicht mal Krankheitsvertretungen zur Verfügung stehen. Hieraus ergeben sich negative Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen an BBW sowie BFW, die die Sozialpartner schon seit Jahren anprangern und immer wieder klare Forderungen stellen, welche zu wichtigen Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen sowie finanziellen Rahmenbedingungen der Bildungseinrichtungen beitragen können.

Die jetzigen Eingruppierungsregelungen, sowohl für des pädagogischen Personal unter der Rubrik “Ausbilder*innen“, wie auch der Mitarbeiter*innen der „Besonderen Hilfen“ stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Anforderungen bei der Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen. Vergleicht man die berufliche Rehabilitation mit der allgemeinen und beruflichen Schulbildung, liegen die Gehaltsunterschiede oftmals über 1.000 Euro pro Monat.

Vom pädagogisch tätigen Personal wird vor Einstellung der Nachweis über eine rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung von den Kostenträgern verlangt, die im ersten Schritt einen Weiterbildungsumfang von 320 Stunden beinhaltet und jährlichen im Umfang von 32 Stunden aufgefrischt werden muss. Eine Entsendung und Mitarbeit in den zuständigen Prüfungsausschüssen der jeweiligen Kammern ist selbstverständlich. Die Bundesagentur für Arbeit und auch die Rentenversicherungsträger erwarten von den Einrichtungen eine umfangreiche Dokumentation über die gesamte Laufzeit der Maßnahme mit einem regelmäßigen Austausch von BBW und BFW und den Kostenträger*innen über jeden einzelnen Rehabilitanden. Somit ist das ausbildende pädagogische Personal an BBW und BFW auf keinen Fall mit klassischen Ausbildern*innen gleichzusetzen.

Die berufliche Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland ist ein wichtiger Pfeiler des Sozialstaates. Nach § 51 des Sozialgesetzbuches SGB IX sind für die berufliche Rehabilitation ausdrücklich die Berufsbildungswerke (BBW) und die Berufsförderungswerke (BFW) benannt. Die Finanzierung der Bildungsmaßnahmen an BBW erfolgt zu einhundert Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), bei den BFW durch die BA, die Rentenversicherungsträger sowie die Berufsgenossenschaften.

BBW für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss und BFW für Erwachsene garantieren mit ihrer bundesweiten Infrastruktur die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Benachteiligungen und Behinderungen/Beeinträchtigungen. Sie bieten anerkannte Ausbildungsgänge für verschiedene Berufe mit anschließender Prüfung vor den zuständigen Kammern an. Die beruflichen Rehabilitationseinrichtungen haben hierbei den Auftrag, Menschen mit Benachteiligung durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung zukünftig im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit haben diese Einrichtungen eine besondere gesellschaftspolitische Funktion im Rahmen einer gelingenden Inklusionsstrategie der Bundesrepublik Deutschland. Um ihre gesellschaftliche Funktion und Bedeutung für die Zukunft sicherzustellen, bedarf es besserer sowie nachhaltiger Beschäftigungsbedingungen.

Daher fordern wir:

eine langfristige organisatorische sowie finanzielle Absicherung der Einrichtungen aufgrund der gesellschaftspolitischen Bedeutung für eine langfristige Inklusion.

eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigen an BBW und BFW, hier insbesondere auf der Grundlage sich verändernder Anforderungen in Bezug auf den Anstieg der Behinderungsgrade der zugewiesenen Teilnehmer*innen.

Aufgrund der immer höheren Anforderungen, die mit den Rehabilitationsanforderungen einhergehen und der damit verbundenen nötigen Qualifikation und Ausstattung der Rehabilitationseinrichtungen, darf letztendlich nicht der Preis der Reha-Maßnahmen das ausschlaggebende Kriterium für den Zuschlag an Rehabilitationsmaßnahmen für die Einrichtungen sein, sondern die Qualität der Bildungsmaßnahme muss im Mittelpunkt stehen. Das gilt insbesondere für die BBW. Für die BFW bedarf es angemessenere Kostensätze zu Erhalt eines kontinuierlichen betrieblichen Ablaufes, um einerseits teilnehmer*innenbedingte Schwankungen abzufedern, andererseits adäquat auf besondere Anforderungen in laufenden Arbeitsprozessen reagieren zu können.

Ein Preisdumping im Sinne von Einsparungsmaßnahmen der Kostenträger wird letztendlich auf dem Rücken der Mitarbeitenden ausgetragen, so z.B. mit schlechter Entlohnung, befristeten, Teilzeit- und Honorarverträgen etc. Deshalb müssen zur Sicherung des Personals in den beruflichen Rehabilitationseinrichtungen im Sinne der Fachkräftebindung Befristungen abgebaut sowie Teilzeit- in Vollzeitarbeitsplätze, soweit gewünscht, umgewandelt werden. Teilzeitarbeitsplätze sind dann grundsätzlich zu verhindern, wenn die Personalpolitik ausschließlich darauf abzielt, dass Stellen nur halb besetzt werden, um Finanzmittel zu sparen.

Die Vergabe von Finanzmitteln an berufliche Rehabilitationseinrichtungen muss an die Anwendung und Einhaltung von einheitlichen Tarifverträgen mit einer klaren Orientierung an den TVöD Bund unter dem Aspekt der zunehmenden Schwierigkeit geeignetes Personal zu finden, gekoppelt werden. Hierzu gehören einheitliche Standards für die Eingruppierung der Beschäftigten, insbesondere des pädagogischen Personals, vergleichbar mit der Eingruppierung von Rehabilitationspädagog*innen an berufsbildenden Schulen mit gleichzeitiger Anerkennung sowie Anrechnung verpflichtender Zusatzqualifizierungen bei der Arbeit an Rehabilitationseinrichtungen. Des Weiteren fordert ver.di eine Festschreibung von gleichwertigen Mindesthonoraren beim Einsatz von Honorarlehrkräften.

Um einen immer stärkeren Fachkräftemangel entgegenzutreten, sind BBW und BFW zusätzlich aufgerufen, bessere sowie attraktivere Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten zu schaffen. Hierzu gehören u.a. ein Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebot für das gesamte Personal, bessere Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensgestaltung sowie den Ausbau und die Verstätigung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: