U2 „Klimaschutz plus Denkmalschutz gleich Zukunftsschutz!“

Status:
geändert angenommen

Die SPD Sachsen-Anhalt soll sich dafür stark machen, dass das
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) so angepasst
wird, dass unter Bedingungen eine stärkere Nutzung von denkmalgeschützten
Gebäuden für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien möglich wird.
Es soll von der Landesregierung eine Studie in Auftrag gegeben werden, die erfasst
und evaluiert wie viele Gebäude im Besitz des Landes für die Gewinnung von Strom
aus erneuerbaren Energien nicht genutzt werden können.
Dazu soll auch eine Begründung gehören, warum diese nicht genutzt werden
können.
Zusätzlich sollen nachhaltige Baustoffe beim Denkmalbau und der Instandhaltung
von Denkmälern stärker berücksichtigt werden, deren Einsatz soll in den
entsprechenden Richtlinien ermöglicht und begünstigt werden.

Begründung:

Um Versorgungssicherheit beim elektrischen Strom und langfristig sinkende
Strompreise zu erreichen, muss die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren
Energien vergrößert werden.
Dafür wollen wir auch bisher ungenutzte Potenziale nutzen, dazu zählen auch
Dachflächen von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.
Auch neue Technologien, wie z. B. Fensterfolie zur Gewinnung von Solarstrom,
sollen ihren Teil dazu beitragen, dass die Energiewende gelingt.
Auch wollen wir eine stärkere Nutzung von Baustoffen für den Denkmalbau und der
Instandhaltung, die nachhaltig gewonnen werden und auch Kohlendioxid binden.
Denkmalschutz soll für technische Innovationen offen sein und helfen, dass die
Energiewende und der Klimaschutz gelingen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄU2-1 Weiterleitung Ergänzung der Weiterleitung um “Weiterleitung an den Landesfachausschuss Energie und Klima” Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Die SPD Sachsen-Anhalt soll sich dafür stark machen, dass das

Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) so angepasst

wird, dass unter Bedingungen eine stärkere Nutzung von denkmalgeschützten

Gebäuden für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien möglich wird.

Es soll von der Landesregierung eine Studie in Auftrag gegeben werden, die erfasst

und evaluiert wie viele Gebäude im Besitz des Landes für die Gewinnung von Strom

aus erneuerbaren Energien nicht genutzt werden können.

Dazu soll auch eine Begründung gehören, warum diese nicht genutzt werden

können.

Zusätzlich sollen nachhaltige Baustoffe beim Denkmalbau und der Instandhaltung

von Denkmälern stärker berücksichtigt werden, deren Einsatz soll in den

entsprechenden Richtlinien ermöglicht und begünstigt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: