Im Land Sachsen-Anhalt soll eine Verordnung zur Kastrationspflicht für die freigängigen Katzen von
Tierhalter*innen ab dem sechsten Lebensmonat geschaffen werden.
Eine Kastration ist ein tiermedizinischer Eingriff, bei dem Katzen operativ die Keimdrüsen entfernt
werden, diese also unfruchtbar gemacht werden und ihre Hormonproduktion unterbunden wird. Das
sollte bei weiblichen Katzen sowie Katern ca. im sechsten Lebensmonat erfolgen, da zu diesem
Zeitpunkt ihre Geschlechtsreife beginnt. Unkastriert können Katzen bis zu zehn Junge im Jahr zur Welt
bringen.
Im Jahr 2023 leben allein in Deutschland ca. zwei Millionen halterlose, streunende Katzen auf der
Straße. Die meisten dieser streunenden Katzen sind die Nachkommen ausgesetzter Katzen. Das
belastet einerseits die Tierheime und Kommunen finanziell, da die eingefangenen Katzen
medizinische Hilfe sowie einen Heimplatz benötigen und führt außerdem zu mehr Verkehrsunfällen
mit Katzen, da diese ohne Kastration ein größeres Revier abstecken und somit weitere Wege über
Hauptverkehrsstraßen zurücklegen.
Des Weiteren hat eine Kastration positive Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit der Katzen.
Ihre Lebenserwartung steigt nach der Durchführung dieser um vier bis fünf Jahre an, da sie so kaum
in hormonbedingte Revierkämpfe mit Artgenossen geraten. In diesen kann es sonst zur Ansteckung
mit FeLV (Leukämie) und FIV (Katzen AIDS) kommen.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
---|---|---|---|---|---|
ÄU1-1 | 1 | Ersetze „Katzen“ durch „Freigänger-Katzen“ | Änderungsantrag (PDF) | ||
ÄU1-5 | 1 | Änderung: Katzen zu Freigängerkatzen | Änderungsantrag (PDF) | ||
ÄU1-2 | 2 | Ersetze „sechsten“ durch „4. bis 9.“ | Änderungsantrag (PDF) | ||
angenommen | ÄU1-3 | Forderung | Änderung der Forderung zu: “Im Land Sachsen-Anhalt soll eine Verordnung zur Kastrationspflicht für die freigängigen Katzen von Tierhalter*innen ab dem sechsten Lebensmonat geschaffen werden.” | Änderungsantrag (PDF) | |
ÄU1-4 | Titel | Änderung: Katzen zu Freigängerkatzen | Änderungsantrag (PDF) |
Im Land Sachsen-Anhalt soll eine Verordnung zur Kastrationspflicht für die freigängigen Katzen von
Tierhalter*innen ab dem sechsten Lebensmonat geschaffen werden.