Die SPD möge sich dafür einsetzen, dass ein Wissenschaftsentfristungsgesetz nach
den Forderungen des Dresdner Gesetzesentwurfs zur Einführung eines
Wissenschaftsentfristungsgesetzes der GEW eingeführt wird.
Das Wissenschaftssystem hat sich über Jahre ein Sonderarbeitsrecht aufgebaut. Mittlerweile
ist es die Norm wissenschaftliche Mitarbeiter befristet anzustellen (84 % der Beschäftigen an
Universitäten, 78 % an Fachhochschuleni
). Nach Ablauf der Frist von 12 Jahren im
wissenschaftlichen Dienst (6 Jahre vor und 6 Jahre nach der Promotion laut aktuellem
WissZeitVG) soll eine unbefristete Anstellung erfolgen in Form einer Professur. Da dies in
dieser Zeit meist nicht realisierbar ist landen viele Forschende als „Berufsanfänger“ auf dem
Arbeitsmarkt mit erschwerten Bedingungen eine Anstellung außerhalb der Wissenschaft zu
finden. Durch diese unsicheren Arbeitsverhältnisse werden die betroffenen Personen in ihrem
Privatleben eingeschränkt z. B werden Kinderwünsche aufgeschoben und befristete
Arbeitsverhältnisse verhindern Kreditvergaben für das Bauen von Häusern etc. Des Weiteren
existiert ein Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn die Entscheidungen
über Weiterbeschäftigung oder Verlängerung von Arbeitsverträgen liegt allein bei den
wissenschaftlichen Arbeitgebern. Zusätzlich zu deren quasi „Unkündbarkeit“ als Beamte auf
Lebenszeit (z. b. Professoren) haben diese weitreichende Macht über ihre Angestellten was
das dazu geführt hat, dass über Jahre ein Klima der Angst und der Unterwürfigkeit geschaffen
wurde. Dies führt dazu das Angestellte sich mit Kritik an ihrem Vorgesetzten weitestgehend
zurückhalten, wenn sich dieser offenkundig wissenschaftlich falsch verhält, aus Angst vor
Nachteilen in der späteren Karriere oder einem „verfrühten“ Ende in der Wissenschaft durch
Auslaufen des Vertrags. Da sich nach der Evaluierung des WissZeitVG 2020 die
wissenschaftlichen Arbeitgeber als unfähig erwiesen die Ihnen gegebenen Rechte
verantwortungsvoll zu nutzen muss nun eine radikale Neuaufstellung des WissZeitVG folgen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat dazu einen Gesetzesentwurf, das
Wissenschaftsentfristungsgesetz, als Novelle des WissZeitVG erarbeitete. Dieser sieht unter
anderem, die Engfassung des Qualifizierungsbegriffs (welcher oft für Befristungen als
Argumentation herangezogen wird), Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge und einen
verbindlichen Nachteilsausgleich für alle (bei Kinderbetreuung, Coronabedingter Auszeiten,
chronischer Behinderungen infolge der Pandemie) vor! Diese und andere Inhalte des GEWEntwurfs zur Novellierung des WissZeitVG adressiert Kernpunkte dessen was im
wissenschaftlichen Arbeitsverhältnis massiv falsch läuft und hat das Potenzial Millionen
Beschäftigter ein planbareres Leben zu ermöglichen und dauerhaft den Wissenschaftsstandort
Deutschland attraktiver machen. Im Koalitionsvertrag der Fortschrittskoalition steht „Gute
Wissenschaft braucht verlässliche Arbeitsbedingungen“. Deswegen sollten wir als Jusos hier
mehr Fortschritt wagen und für verlässliche Arbeitsbedingungen sorgen!
i Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, Berlin/Hannover 2022,
www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2022/abschlussbericht-evaluation-wisszeitvg.html, S. 64 ff
Die SPD möge sich dafür einsetzen, dass ein Wissenschaftsentfristungsgesetz nach
den Forderungen des Dresdner Gesetzesentwurfs zur Einführung eines
Wissenschaftsentfristungsgesetzes der GEW eingeführt wird.