B6 Finanzierung des Studierendenwerkes

Status:
geändert angenommen

Umbennenung

Die Umbenennung des Studentenwerkes Halle ist die einzige zeitgemäße Maßnahme! Das Studentenwerk setzt sich für alle Studierende ein, das sollte sich auch im Namen bemerkbar machen. Deshalb sollte sich Sachsen-Anhalt ein Vorbild an dem Bundesverband der Studierendenwerke nehmen und sich umbenennen. Die Entscheidung, sich umzubenennen, wurde auf der Mitgliederversammlung des DSW beschlossen und wird von allen Mitgliedern mitgetragen. Deshalb muss Sachsen-Anhalt nachziehen.

Subventionierung der Preise in den Mensen erhöhen

Die Mensen sind für viele Studierende ein zentraler Ort des Alltags, nicht zuletzt deshalb, da dort ein meist preisgünstiges Mittagessen zur Verfügung steht. Die Preise sind dabei im Vergleich zu anderen Angeboten für Studierende besonders günstig, da diese über den Semesterbeitrag einen Anteil an die Studierendenwerke als Betreiber der Mensen abgeben und außerdem die gastronomische Versorgung der Studierendenwerke aktuell von der Landesregierung zu 50% bezuschusst wird. In den letzten Jahren sind die Preise der einzelnen Menüs jedoch aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen kräftig angezogen. Dies stellt für viele Studierende, die grundsätzlich schon häufig in einer finanziell prekären Lage sind, eine große Herausforderung dar.

Es muss also das Ziel sein, die Preise in den Mensen langfristig zu stabilisieren oder sogar zu senken. Dafür ist eine stärkere finanzielle Unterstützung der Studierendenwerke notwendig. Deswegen fordern wir die Landesregierung und hier im Speziellen das Wissenschaftsministerium auf, ihren Zuschuss für die gastronomische Versorgung durch die Studierendenwerke zu erhöhen. Eine angemessene Anpassung wäre aus unserer Sicht eine Erhöhung des Zuschusses von 50% auf 75%. Somit könnten die Preise langfristig stabil gehalten werden oder sogar sinken. Dann bleiben die Mensen auch in Zukunft ein Ort, an dem Studierende für einen günstigen Preis essen und ihre Zeit verbringen können.

Umstrukturierung der Hilfsangebote

Die 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden hat gezeigt, dass mehr Studierende eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben als noch in den Jahren zuvor. Auch psychische Erkrankungen haben stark zugenommen. 16 % aller Studierenden haben eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen – das ist jede und jeder Sechste! Der Anteil lag 2016, bei der 21. Sozialerhebung, noch bei 11 %. überdurchschnittlich häufig besonders stark im Studium aus. Das Hochschulsystem, in welchem wir uns zur Zeit befinden, sorgt für eine Mental-Health-Krise der Studierenden. Wir sehen hier den dringenden Bedarf des Ausbaus und die Finanzierung psychosozialer Beratung der Studierendenwerke, die auch angepasst an die Lebensrealitäten der Studierenden ist. Zudem braucht es endlich eine Entlastung der Studierenden, die Aufhebung der Regelstudienzeit, ein BAföG, das für alle zugänglich ist und eine Änderung er Prüfungsregelung, damit der psychische Stress endlich von den Studierenden abfallen kann.

Studentisches Wohnen

Eine der Kernaufgaben von Studierendenwerken ist es, bezahlbaren Wohnraum in Wohnheimen anbieten. Hier ist allerdings wie auf dem gesamten Wonungsmarkt eher Krise Leider zeigt sich hier allerdings seit Jahren, dass die Zahl an Wohnheimplätzen immer weiter zurückgeht, sowohl in Absoluten Zahlen als auch im Anteil anstudentischem Wohnen. Zugleich steigt der Anteil an privaten, profitorientierten Anbietern, die sich in diesem Feld breit machen.

Beide Entwicklungen sind fatal und führen zu Angebotsverkanppung, Spekulation und sprunghaften Mietsteigerungen.

Hier gilt es entgegen zu wirken: Schon seit Jahren fordern Studierendenvertreter und Expert*innen, dass für 20% der Studierenden ein Wohnheimplatz als Planungsgröße verankert werden sollte. Hier sollte Sachsen-Anhalt als Vorbild vorangehen und diese gesetzlich verankern. Zugleich muss auch in die Quantität und Qualität von studentischem Wohnraum investiert werden. Neben Eigenmitteln der Studierendenwerke sollen hierfür auch Fördermittel des Bundes, etwa aus dem Programm „Junges Wohnen“ ausgeschöpft werden und nicht an Private Investoren ausgeschüttet werden. Zugleich müssen studentische Wohnheimplätze aus der Schmuddelecke der Studierendenwerke: Aktuell sind sie als sozial geförderte Wohnheimplätze nicht dem normalen Mietrecht unterworfen, die Werke treten aber als gewöhnlicher Marktteilnehmer mit normaler Kalulation auf, die aber zugleich in ihren Investitionsentscheidungen von haushaltspolitischen Erwägungen abhängig sind.

Diese ungewöhnliche Konstruktion ist aufzulösen: Das Land muss studentsichen Wohnraum als sozialen Wohnraum ansehen und strukturell fördern.
Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht, auch für Studierende. Studierendenwerke hatten
und haben die Aufgabe dies zu ermöglichen, dafür müssen wir sie ertüchtigen!

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
ÄB6-1 2ff. Ersetze „Die Umbenennung des Studentenwerkes Halle ist die einzige zeitgemäße Maßnahme! Das Studentenwerk setzt sich für alle Studierende ein, das sollte sich auch im Namen bemerkbar machen.“ durch „Die Umbenennung der Studentenwerke des Landes Sachsen-Anhalt, Studentenwerk Halle und Studentenwerk Magdeburg, ist die einzige zeitgemäße Maßnahme! Die Studentenwerke setzen sich für alle Studierende ein, das sollte sich auch im Namen bemerkbar machen.“ Änderungsantrag (PDF)
angenommen ÄB6-2 2 Ersetzung in Form von: Die Umbenennung des Studentenwerkes der Studentenwerke Halle & Magdeburg ist die einzige zeitgemäße Maßnahme! Änderungsantrag (PDF)
angenommen ÄB6-3 26 Ergänzung: “Zusätzlich sollen Auszubildende, die ihre Ausbildung an der Universität durchführen, ebenfalls die Studierendenpreise in den Mensen bezahlen können.” Änderungsantrag (PDF)
unbehandelt ÄB6-4 40 Ergänzung: “Ebenfalls fordern wir den Ausbau von Psychotherapieplätzen in Sachsen-Anhalt, beispielsweise durch die Erhöhung der vergebenen Krankenkassenplätze für Psychotherapeut*innen” Änderungsantrag (PDF)
unbehandelt ÄB6-5 65 Ergänzung: “ Insbesondere für den Neubau von Wohnheimen benötigen die Studierendenwerke Immobilien. Wir fordern, dass die 2021 aus dem Haushaltsgesetz gestrichene Möglichkeit, Immobilien im Landesbesitz kostenfrei an Studierendenwerke zu übertragen, wieder in das Haushaltsgesetz aufgenommen wird." Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Umbenennung

Die Umbenennung der Studentenwerke Halle & Magdeburg ist die einzige zeitgemäße Maßnahme! Das Studentenwerk setzt sich für alle Studierende ein, das sollte sich auch im Namen bemerkbar machen. Deshalb sollte sich Sachsen-Anhalt ein Vorbild an dem Bundesverband der Studierendenwerke nehmen und sich umbenennen. Die Entscheidung, sich umzubenennen, wurde auf der Mitgliederversammlung des DSW beschlossen und wird von allen Mitgliedern mitgetragen. Deshalb muss Sachsen-Anhalt nachziehen.

Subventionierung der Preise in den Mensen erhöhen

Die Mensen sind für viele Studierende ein zentraler Ort des Alltags, nicht zuletzt deshalb, da dort ein meist preisgünstiges Mittagessen zur Verfügung steht. Die Preise sind dabei im Vergleich zu anderen Angeboten für Studierende besonders günstig, da diese über den Semesterbeitrag einen Anteil an die Studierendenwerke als Betreiber der Mensen abgeben und außerdem die gastronomische Versorgung der Studierendenwerke aktuell von der Landesregierung zu 50% bezuschusst wird. In den letzten Jahren sind die Preise der einzelnen Menüs jedoch aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen kräftig angezogen. Dies stellt für viele Studierende, die grundsätzlich schon häufig in einer finanziell prekären Lage sind, eine große Herausforderung dar.

Es muss also das Ziel sein, die Preise in den Mensen langfristig zu stabilisieren oder sogar zu senken. Dafür ist eine stärkere finanzielle Unterstützung der Studierendenwerke notwendig. Deswegen fordern wir die Landesregierung und hier im Speziellen das Wissenschaftsministerium auf, ihren Zuschuss für die gastronomische Versorgung durch die Studierendenwerke zu erhöhen. Eine angemessene Anpassung wäre aus unserer Sicht eine Erhöhung des Zuschusses von 50% auf 75%. Somit könnten die Preise langfristig stabil gehalten werden oder sogar sinken. Dann bleiben die Mensen auch in Zukunft ein Ort, an dem Studierende für einen günstigen Preis essen und ihre Zeit verbringen können. Zusätzlich sollen Auszubildende, die ihre Ausbildung an der Universität durchführen, ebenfalls die Studierendenpreise in den Mensen bezahlen können.

Umstrukturierung der Hilfsangebote

Die 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden hat gezeigt, dass mehr Studierende eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben als noch in den Jahren zuvor. Auch psychische Erkrankungen haben stark zugenommen. 16 % aller Studierenden haben eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen – das ist jede und jeder Sechste! Der Anteil lag 2016, bei der 21. Sozialerhebung, noch bei 11 %. überdurchschnittlich häufig besonders stark im Studium aus. Das Hochschulsystem, in welchem wir uns zur Zeit befinden, sorgt für eine Mental-Health-Krise der Studierenden. Wir sehen hier den dringenden Bedarf des Ausbaus und die Finanzierung psychosozialer Beratung der Studierendenwerke, die auch angepasst an die Lebensrealitäten der Studierenden ist. Zudem braucht es endlich eine Entlastung der Studierenden, die Aufhebung der Regelstudienzeit, ein BAföG, das für alle zugänglich ist und eine Änderung er Prüfungsregelung, damit der psychische Stress endlich von den Studierenden abfallen kann.

Studentisches Wohnen

Eine der Kernaufgaben von Studierendenwerken ist es, bezahlbaren Wohnraum in Wohnheimen anbieten. Hier ist allerdings wie auf dem gesamten Wonungsmarkt eher Krise Leider zeigt sich hier allerdings seit Jahren, dass die Zahl an Wohnheimplätzen immer weiter zurückgeht, sowohl in Absoluten Zahlen als auch im Anteil anstudentischem Wohnen. Zugleich steigt der Anteil an privaten, profitorientierten Anbietern, die sich in diesem Feld breit machen.

Beide Entwicklungen sind fatal und führen zu Angebotsverkanppung, Spekulation und sprunghaften Mietsteigerungen.

Hier gilt es entgegen zu wirken: Schon seit Jahren fordern Studierendenvertreter und Expert*innen, dass für 20% der Studierenden ein Wohnheimplatz als Planungsgröße verankert werden sollte. Hier sollte Sachsen-Anhalt als Vorbild vorangehen und diese gesetzlich verankern. Zugleich muss auch in die Quantität und Qualität von studentischem Wohnraum investiert werden. Neben Eigenmitteln der Studierendenwerke sollen hierfür auch Fördermittel des Bundes, etwa aus dem Programm „Junges Wohnen“ ausgeschöpft werden und nicht an Private Investoren ausgeschüttet werden. Zugleich müssen studentische Wohnheimplätze aus der Schmuddelecke der Studierendenwerke: Aktuell sind sie als sozial geförderte Wohnheimplätze nicht dem normalen Mietrecht unterworfen, die Werke treten aber als gewöhnlicher Marktteilnehmer mit normaler Kalulation auf, die aber zugleich in ihren Investitionsentscheidungen von haushaltspolitischen Erwägungen abhängig sind.

Diese ungewöhnliche Konstruktion ist aufzulösen: Das Land muss studentsichen Wohnraum als sozialen Wohnraum ansehen und strukturell fördern.
Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht, auch für Studierende. Studierendenwerke hatten
und haben die Aufgabe dies zu ermöglichen, dafür müssen wir sie ertüchtigen!

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: