ÄIn1-2

Ersetze  “Systeme, die lediglich zur Aufklärung dienen, bleiben durch die vorher genannten Regelungen unberührt.” durch “KI-Systeme, die lediglich zur Aufklärung dienen, sollen dem Anhang III (Aufzählung der als High-Risk KI eingestuften Nutzungszwecke) hinzugefügt werden.”