ÄB6-5
Ergänzung:
“ Insbesondere für den Neubau von Wohnheimen benötigen die Studierendenwerke Immobilien. Wir fordern, dass die 2021 aus dem Haushaltsgesetz gestrichene Möglichkeit, Immobilien im Landesbesitz kostenfrei an Studierendenwerke zu übertragen, wieder in das Haushaltsgesetz aufgenommen wird.„
Dieser Änderungsantrag wurde am Samstag, 23. September 2023 um 00:18 eingetragen.