ÄG1-2
Ergänzung nach Punkt 2 der Forderungen:
„Um die Tätigkeit von Freiwilligendienstleistenden besser anzuerkennen, wird das monatliche Taschengeld auf eine Mindesthöhe von 600€ erhöht.“
Dieser Änderungsantrag wurde am Freitag, 22. September 2023 um 14:10 eingetragen.