Ersetzung in Zeile 34-37:
Die Kosten für einen Abbruch werden zudem nur in wenigen Fällen übernommen. Bei einer Abtreibung nach der Beratungsregel belaufen sich die Kosten in der Regel zwischen 360 und 460 Euro. Personen mit geringen Einkommen erhalten die Behandlung kostenfrei, wenn sie dieses vor dem Eingriff bei ihrer Krankenkasse beantragen. Hierfür müssen die schwangeren Personen eine Menge Bürokratie auf sich nehmen und es kann die Abtreibung unnötig weiter nach hinten schieben. Die meisten Personen müssen die Kosten jedoch selbst tragen. Die Kosten sollten für alle wie eine reguläre Leistung von der Kasse übernommen werden, ohne vorher Anträge stellen zu müssen.