B19 Vorgriffsstunde abschaffen und reale Arbeitszeit von Lehrkräften berücksichtigen!

Status:
angenommen

Die vom Ministerium für Bildung in Sachsen-Anhalt zum 01.04.2023 eingeführte zusätzliche wöchentliche Pflichtstunde, die sogenannte Vorgriffsstunde, ist unverzüglich wieder abzuwickeln. Die SPD Sachsen-Anhalt möge sich außerdem darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen dahingehend angepasst wird, dass die Anzahl der zu leistenden Unterrichtspflichtstunden je nach Fächern und Klassenstufen, eventuelle Fördermaßnahmen, allgemeiner sowie funktionsbezogener Aufgaben mit Hilfe von Faktoren nach dem Vorbild Hamburgs individualisiert werden.

Begründung:

Die Einführung der sogenannten Vorgriffsstunde mag zwar statistisch gesehen auf dem Papier dem Land eine höhere Unterrichtsversorgung bescheren, jedoch führt dies zu der absurden Situation, dass bei einem der Hauptgründe, nämlich dem hohen Krankenstand, nur der gegenteilige Effekt mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielt wird. Kurzfristig auf ganz wenige Schuljahre betrachtet wird es möglicherweise auch real ein kleines Plus bringen, jedoch wird das Land Sachsen-Anhalt hier, anders als vom Ministerpräsidenten und der Bildungsministerin dargestellt, unattraktiv für junge angehende Lehrer:innen. Bei den Gymnasiallehrer:innen rutschen wir mit nun einer Unterrichtsstundenzahl von 26 in das letzte Viertel. Alle unsere Nachbarbundesländer haben einen niedrigere Stundenzahl, sodass sie für Absolvent:innen unserer Universitäten doch die große Frage stellt, ob sie Zukunft weiter in Sachsen-Anhalt sehen. Angesichts dessen und der dazu kommenden teilweise schlechteren Bezahlung sollte hier die Antwort klar sein. 

Weiterhin wurde in einer Studie aus dem Jahr 2016 im Land Niedersachsen gezeigt, dass die Lehrer:innen dort an Gymnasien bei einer Unterrichtsverpflichtung von 23,5 Stunden sowie einer Vorgriffsstunde 120 Stunden pro Jahr mehr arbeiten als in der Soll-Jahresarbeitszeit (1.784 Stunden) im Öffentlichen Dienst vorgesehen. Überträgt man das grob auf das Land Sachsen-Anhalt würde man hier auf 220 Stunden pro Jahr kommen. Skaliert auf eine durchschnittliche 40h-Arbeitswoche würde man bei 45,5 Stunden landen, wobei es sich hierbei um einen Durchschnittswert handelt, der die besonderen Gegebenheiten des Systems Schule nicht widerspiegelt. So liegt an der Spitze der Wert in der Schulzeit also nochmal deutlich darüber. Weiterhin ist auch stark anzuzweifeln, dass die Befristung auf 5 Jahre wirklich in der Form stattfinden wird, da weder die Ausbildungszahlen in den Lehramtsstudiengängen in Gegenüberstellung der in Rente und Pension gehenden Lehrkräfte noch die Schüler*innenzahlen in irgendeiner Art und Weise für eine signifikante Verbesserung der Unterrichtsversorgung sprechen.

Zur Gerechtigkeit zwischen den Lehrkräften in diesem Land gehört auch, dass zeitlich unterschiedlich hohen Aufwendungen hinsichtlich des Unterrichtens in verschiedenen Schulformen Fächern und Klassenstufen in Bezug auf Vorbereitung und Korrekturaufwand, aber auch eventuell nötiger Fördermaßnahmen (u.a. gemeinsamer Unterricht), endlich Rücksicht in der Zahl der zu unterrichtenden Schulstunden findet. Hierbei würde jedoch auch nicht nur der Unterricht eine Rolle spielen, sondern funktionsbezogene und nicht-unterrichtsbezogene Aufgaben wie Konferenzen, Elterngespräche, Erstellung von Beurteilungen u.Ä. müssten berücksichtigt werden. So würde eine Stunde Deutsch in der Sekundarstufe II mit einem anderen Faktor gewichtet werden als in Klasse 5, aber auch wiederum anders als eine Stunde Musik in der Sekundarstufe II. 

Text des Beschlusses:

Die vom Ministerium für Bildung in Sachsen-Anhalt zum 01.04.2023 eingeführte zusätzliche wöchentliche Pflichtstunde, die sogenannte Vorgriffsstunde, ist unverzüglich wieder abzuwickeln. Die SPD Sachsen-Anhalt möge sich außerdem darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen dahingehend angepasst wird, dass die Anzahl der zu leistenden Unterrichtspflichtstunden je nach Fächern und Klassenstufen, eventuelle Fördermaßnahmen, allgemeiner sowie funktionsbezogener Aufgaben mit Hilfe von Faktoren nach dem Vorbild Hamburgs individualisiert werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: